Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Leistungen für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für Verträge der VoltageAI UG (haftungsbeschränkt), Regerstraße 18, 58710 Menden, mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Umfang, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Service-Level ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei vereinbarter Einbeziehung.
§ 2 Vertragsschluss
Website-Angaben und eine Kontaktaufnahme sind kein verbindlicher Auftrag. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Änderungen des Leistungsumfangs werden mit ihren Auswirkungen auf Aufwand und Termine vor Umsetzung abgestimmt; erforderliche Maßnahmen zur Abwehr akuter Schäden bleiben im Rahmen bestehender Befugnisse möglich.
§ 3 IT-Betreuung und Service-Level
Betreuung, Wartung, Monitoring und Beratung werden im vereinbarten Umfang erbracht. Automatisiertes Monitoring rund um die Uhr bedeutet keine durchgehende persönliche Supportbereitschaft. Supportzeiten, Meldewege, Prioritäten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster und Verfügbarkeitsziele bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Eine Reaktionszeit ist keine garantierte Entstörungszeit.
§ 4 Mitwirkung und Zugänge
Der Auftraggeber benennt Ansprechpartner und stellt notwendige Informationen, Lizenzen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sind über geeignete sichere Wege auszutauschen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden mit ihren konkreten Auswirkungen mitgeteilt und bei der Terminplanung berücksichtigt. Zusätzlicher Aufwand wird nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
§ 5 Cloud, Microsoft 365 und Drittanbieter
Anbieter, Lizenzumfang, Abrechnung und Verantwortlichkeiten werden im Auftrag festgelegt. Für Drittprodukte gelten zusätzlich die wirksam einbezogenen Nutzungsbedingungen ihrer Anbieter. Eigene vertragliche Pflichten von VoltageAI bleiben bestehen. Migrationen, Datenexporte und mögliche technische Einschränkungen werden im Projekt abgestimmt; eine automatische Übernahme aller bisherigen Funktionen ist nicht vereinbart.
§ 6 Software, Webseiten und Änderungen
Bei Entwicklungsleistungen werden Funktionen, Schnittstellen und Abnahmekriterien in einer Leistungsbeschreibung festgehalten. Zusätzliche Wünsche oder Änderungen bestehender Schnittstellen können eine Anpassung von Aufwand und Terminen erfordern. Wartung, laufende Updates und Weiterentwicklung sind nur umfasst, soweit vereinbart.
§ 7 Abnahme und Mängel
Soweit Werkleistungen vereinbart sind, stellt VoltageAI das Ergebnis zur Prüfung und Abnahme bereit. Der Auftraggeber beschreibt festgestellte Mängel nachvollziehbar. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen richten sich Abnahme, Mängelrechte und Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Dienstleistungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
§ 8 KI-Systeme und menschliche Prüfung
KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein. Einsatzzweck, Datenquellen, menschliche Kontrolle und Freigaben werden vor produktivem Einsatz festgelegt. Ergebnisse sind vor folgenreichen Entscheidungen durch geeignete Personen zu prüfen. Gesetzliche Anforderungen, Vertraulichkeit und Rechte Dritter bleiben zu beachten. Technische Unterstützung ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung, Förderung oder Umsatzsteigerung wird nicht zugesagt.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen vertraulich und beschränken Zugriffe auf berechtigte Personen. Soweit VoltageAI personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Unterauftragnehmer, technische Maßnahmen und Lösch- bzw. Rückgabeverfahren werden entsprechend der Rollenverteilung geregelt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Datensicherung und Wiederherstellung
Zu sichernde Systeme, Intervalle, Aufbewahrungszeiten, Wiederherstellungstests und Verantwortlichkeiten werden ausdrücklich vereinbart. Ein eingerichtetes Backup ersetzt keine Prüfung seiner Wiederherstellbarkeit. Vor Eingriffen stimmen die Parteien notwendige Sicherungen ab. Ohne vereinbarte Sicherungsleistung besteht keine pauschale Verpflichtung von VoltageAI zur Sicherung sämtlicher Kundendaten. Übernommene Sicherungspflichten bleiben uneingeschränkt bestehen.
§ 11 Vergütung und Umsatzsteuer
Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. VoltageAI nutzt derzeit die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; für entsprechend steuerbefreite Umsätze wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine spätere Änderung der steuerlichen Behandlung richtet sich nach Gesetz und konkreter Preisvereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Hardware und Nutzungsrechte
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Lieferung Eigentum von VoltageAI. Nutzungsumfang, Quellcodeübergabe und Dokumentation individueller Software werden im Auftrag geregelt. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an vorbestehenden Komponenten bleiben bei ihren Berechtigten. Open-Source- und Drittanbieter-Lizenzen sind zu beachten und werden bei Einbindung entsprechend dokumentiert.
§ 13 Haftung
VoltageAI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VoltageAI bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist insoweit auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
§ 14 Laufzeit, Kündigung und Übergabe
Laufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Ohne gesonderte Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei Vertragsende stimmen die Parteien Datenexport, Übergabe von Zugängen und Dokumentation sowie Löschung nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben ab. Darüber hinausgehende Übergangsunterstützung wird gesondert vereinbart.
§ 15 Außergewöhnliche Störungen
Bei unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden und trotz angemessener Maßnahmen unvermeidbaren Ereignissen informieren sich die Parteien unverzüglich über Auswirkungen und Gegenmaßnahmen. Leistungstermine werden nur im tatsächlich betroffenen Umfang angepasst. Ein Cyberangriff allein begründet keine automatische Haftungsbefreiung. Gesetzliche Rechte bei länger andauernden Leistungsstörungen bleiben bestehen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen bestehen keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Formvorgaben. Unwirksame Bestimmungen werden nach Maßgabe des § 306 BGB durch die gesetzlichen Vorschriften ergänzt; die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlichen Umfang wirksam.